Personalrätetreffen

Personalrätetreffen

für Schulpersonalräte und an Personalratsarbeit Interessierte

am: Mittwoch, dem 15. Februar 2023

von: 14:30 – 17:00 Uhr

in: Gustav-Heinemann-Schule (Aula), Geysostraße 6, 34582 Borken 

Themen:

  1. Informeller Austausch zu aktuellen Fragestellungen aus der Personalratsarbeit
  1. Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag 
  • Wie können wir als Kollegium der zunehmenden Belastung begegnen?

Je nach Bedarf auch mit Infos zu:

  1. Teilzeitbeschäftigung
  2. Deputaten
  3. Freistellung
  4. Wiedereingliederung
  5. Gleichstellung
  1. Mitbestimmung bei Verträgen
  • Schulpersonalräte sind bei Personalangelegenheiten in der Mitbestimmung und dadurch insbesondere bei Einstellungen immer wieder mit dem Thema „Arbeitsverträge“ beschäftigt. 

Aspekte der Mitbestimmung betreffen nicht nur die Einstellung als solche, sondern auch Fragen der 

  • Eingruppierung und
  • Stufenzuordnung
  • Worauf sollten Personalräte achten? 
  • Überblick über die verschiedenen Arbeitsverhältnisse von in Schule Arbeitenden mit entsprechenden Hinweisen für Personalräte:
  • Befristet und unbefristet Beschäftigte, Beamte/Angestellte
  • Sozialpädagogische Fachkräfte
  • USF (seit 2014)
  • UBUS (seit 2018)
  • VSS-Verträge (Auswahl, Eignung, Rechte und Pflichten, Vergütung)
  • Honorarverträge (Löwenstark)

Organisatorisches:

Tagungsort/Anfahrt:

Geysostraße 6-10, 34582 Borken (Hessen), Tel.: 05682 3866

Parkplätze:

Parkplätze befinden sich im Teichgartenweg 1, 34582 Borken. Von dort aus nach links (Richtung Bushaltestelle) laufen und links halten, 1. Eingangstür Verwaltungsgebäude, Ausschilderung Aula folgen.


Verpflegung: Für Kaffee, Kuchen und Wasser ist gesorgt.

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Lebensarbeitszeitkonto


Ansparen“

Gültigkeit

– eingeführt ab 1. Januar 2007 für Lehrkräfte bis zum Ende des Schulhalbjahrs nach Vollendung des 50. Lebensjahrs

– erweitert ab 1. August 2017 für Lehrkräfte bis zum Ende des Schulhalbjahrs nach Vollendung des 60. Lebensjahrs

– gilt für: Beamtinnen/Beamte, unbefristet beschäftigte Lehrkräfte, befristet beschäftigte Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit Lehrverpflichtung

Ansparumfang (pro Kalenderjahr)

– bei Vollzeit: 0,5 Stunden pro Kalenderwoche (26 Stunden)

– bei Teilzeit: anteilig entsprechend der bewilligten Teilzeit (auch bei Sabbatjahrmodellen)

– keine Gutschriften: bei Elternzeit, bei Beurlaubung, ab der 7. Krankheitswoche, bei Wiedereingliederung, bei Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit, bei Kur oder Heilbehandlung

– Gesonderte Regelungen für Lehrkräfte mit Schwerbehinderung 

Erstattung

Die Erstattung der Zeitguthaben erfolgt wie das Ansparen, d.h. 26 Stunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto ergeben eine halbe Unterrichtsstunde auf das Schuljahr gerechnet.

1. Erstattung zum Ende des Berufslebens

a) Allen Personen, die regelhaft in Ruhestand gehen, werden die angesparten Stunden automatisch erstattet.

b) Wer vorzeitig in Ruhestand geht, muss beim Staatlichen Schulamt einen formlosen Antrag auf Erstattung des Lebensarbeitszeitkontos stellen. Achtung: Dieser Antrag muss spätestens 9 Monate vor der gewünschten Versetzung in den Ruhestand gestellt werden.

Bei sehr geringem Stundenumfang auf dem Lebensarbeitszeitkonto ist die Schulleitung der Stammschule zuständig, dass die betroffene Person das angesparte Guthaben in Freizeit zurück erhält.

Bereits jetzt gibt es Kolleginnen und Kollegen, die den Gegenwert von 7 Unterrichtsstunden (364 Stunden) auf ihrem Lebensarbeitszeitkonto angesammelt haben. Beantragt eine Lehrkraft mit 24 Stunden Unterrichtsverpflichtung im letzten Schuljahr vor der Versetzung in den Ruhestand die Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos, so läge sie mit 17 verbleibenden Unterrichtsstunden gegebenenfalls unter den 75%, die man unterrichtswirksam arbeiten muss, um die Altersermäßigung in voller Höhe zu erhalten. Es würde 1 Stunde Altersermäßigung gestrichen.

Um die gesetzliche Altersteilzeit voll ausnutzen zu können, sollte man sich bereits früher einen Teil der Stunden des Lebensarbeitszeitkontos zurückerstatten lassen.

2. Erstattung während der aktiven Berufszeit

Prinzipiell ist es möglich, sich die angesparten Zeiten auch früher auszahlen zu lassen. Dies erfordert einen formlosen Antrag. Antragsgründe sind familiäre Gründe und ab einer Ansparzeit von 3 Schuljahren auch persönliche Gründe.

Es gibt eine Reihe von Sonderregelungen, z.B. für befristete einjährige Arbeitsverträge oder bei Wechsel des Arbeitgebers, die hier nicht erfasst sind. Diese kann man im Amtsblatt 06/18 oder unter https://kultusministerium.hessen.de/Schuldienst/Lebensarbeitszeitkonto nachlesen.

Selbstverständlich stehen auch die Kreisverbände der GEW für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Warnstreik 6. Oktober 2021

Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die Tarif- und Besoldungsrunde 2021 für die hessischen Landesbediensteten hat mit einer ersten Verhandlungsrunde am 1. September 2021 in Wiesbaden begonnen. Die GEW fordert eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 Prozent, mindestens um 175 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten sollen um 100 Euro monatlich steigen. Quelle GEW-Nordhessen

Die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Fritzlar erklärt sich heute solidarisch mit den Streikenden in Kassel und Frankfurt!

Danke

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Über das Ergebnis der Wahlen zum Gesamtpersonalrat freuen wir uns und bedanken uns auch im Namen der GEW-Kreisverbände für Ihr Vertrauen.

Die GEW erhält bei den Beamtinnen und Beamten 9 von 14 Sitzen im GPRLL. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fallen alle drei GPRLL-Sitze an die GEW. Damit hat die GEW ihre deutliche Mehrheit im GPRLL.

Wir sehen dieses Wahlergebnis als Anerkennung für die beharrliche Arbeit der GEW – wir werden auch weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen an den Schulen, für eine gerechtere, soziale Bildungspolitik und für demokratische Mitbestimmungsrechte eintreten.

Sitzverteilung im neugewählten Gesamtpersonalratz 2021 bis 2024

Personalratswahlen am 4. und 5.Mai 2021

In unserem Infoflyer werden unsere Kandidaten und Kandidatinnen mit Bild und einem kurzen Statement vorgestellt. Einige stellen sich in kurzen Videosequenzen vor.

GPRLLWahl21

Den Vorsitzenden des aktuellen Gesamtpersonalrats Bodo Hofmann-Thomschewski in einem kurzem Video zur Personalratswahl kann man hier sehen.

Die stellvertretende Vorsitzende des Gesamtpersonalrats Bianka Grünberg stellt sich hier in einem kurzem Video vor.

Der Berufsschullehrer Günter Hogrebe stellt sich hier vor.

Martina Uecker arbeitet im Förderschulzweig der Gustav-Heinemann-Schule Borken und stellt sich hier vor.

Die Grundschullehrerin und Kandidatin für die Arbeitnehmerinnen Petra Langelüddecke stellt sich hier vor.

Die Schulpersonalrätin Antje Kuswa der Gesamtschule Edertal stellt sich hier vor.

Elke Mitze, Gesamtpersonalrätin und Förderschullehrerin, an der Friedrich-Trost-Schule stellt sich hier vor.

Kai Schotter, Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Gesamtpersonalrat, stellt sich hier vor.

Nina Lorenz, Lehrern an der Gesamtschule Melsungen, stellt sich hier vor.

Sebastian Schackert, Schulpersonalrat und Mitglied des Gesamtpersonalrats, stellt sich hier vor.

Auf der GEW-hessen.de Seite gibt es weitere Informationen.

Offener Brief an die Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Waldeck-Frankenberg

G E W–Kreisverband Frankenberg 

c/o SIEGLINDE PETER-MÖLLER   –    RODENBACHER STR. 16     –    35066 FRANKENBERG 

Frankenberg, 7. Dezember 2020 

Offener Brief an die Landtagsabgeordneten des WahlkreisesWaldeck-Frankenberg 

Die Corona-Pandemie und die Situation in den Schulen der Landkreise machen weitere Maßnahmen dringend notwendig. 

Sehr geehrte Frau Ravensburg,  

sehr geehrte Frau Dr. Sommer,  

sehr geehrter Herr Frömmrich! 

Seit März hat die Pandemie große Auswirkungen auf die Schulen. Uns ist bewusst, dass die Situation sehr komplex ist. Einerseits sollen Schüler und Schülerinnen in der Schule unterrichtet werden, andererseits ist die Gefahr, dass sich Kinder, Jugendliche und alle anderen in Schule tätigen Personen in den Unterrichtsräumen mit dem Coronavirus infizieren, sehr groß. Schulschließungen, wie vor den Sommerferien, sollten die Ausnahme bleiben.

In der Sommerzeit haben die Bundesländer die Zeit, um Vorsorge zu treffen, ungenutzt verstreichen lassen! Außer Papiere schreiben wurde nicht viel erreicht. In den Schulen ist außer Desinfektionsmitteln, Handschuhen und ein paar Masken nichts angekommen. Schulleitungen werden in der Verantwortung völlig allein gelassen. 

Auf den offenen Brief der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat vom 1. Oktober (https://gewfraktionfritzlar.wordpress.com/2020/10/02/offener-brief-an-den-landkreis-waldeck-frankenberg-und-den-schwalm-eder-kreis/ ) wurde von Seiten des Landkreises bisher nicht reagiert.  

Dass eine zweite Welle der Pandemie kommen wird, war offensichtlich. Man brauchte nur nach Melbourne oder Argentinien zu schauen. In diesen Ländern war bereits Winter. 

Das RKI hat Empfehlungen herausgegeben, dass in den Schulen ab einer Inzidenz von 35 – 50 Maßnahmen ergriffen werden sollten. Bei uns liegt die Inzidenz zurzeit bei über 100! Während die Bundesregierung in vielen Bereichen nach den Empfehlungen des RKI handelt, werden diese von unserem Kultusminister völlig ignoriert. Schulen auf – mit allen Risiken?  

Die AHA-Regeln plus Lüften sind sicherlich zentrale Schutzmaßnahmen. Aber wie sieht die Realität in den Schulen aus? Händewaschen mit einem Waschbecken? Dauerhaftes Maskentragen? Permanentes Stoßlüften bei Minustemperaturen? Abgesehen von der damit verbundenen Energieverschwendung geht unglaublich viel Unterrichtszeit durch  Händewaschen, Einfordern und Kontrolle der AHA-Regeln sowie permanentes Lüften verloren.  Wann werden die Schulen endlich mit Luftfiltern ausgestattet?  

Schule ist ein sozialer Raum und Ort der Begegnung von vielen Menschen. Die Einhaltung der AHA-Regeln sowie der richtige Umgang mit dem MNS können in diesem Setting nicht 100-prozentig gewährleistet werden. Im ÖPNV ist es immer noch unmöglich, Abstände zu halten. Somit tragen Schülerinnen und Schüler die Viren in ihre Familien. Fast 20.000 Fälle pro Tag sprechen für sich. Gesundheitsämter können schon lange nicht mehr verfolgen, wo Menschen sich angesteckt haben. Inzwischen täglich 400 Tote. Wann wird auch in Schule auf diese Entwicklung endlich adäquat reagiert? 

Seit vielen Jahren weisen wir als Bildungsgewerkschaft auf die prekären Situationen an den Schulen hin. Nun offenbaren sich in eklatanter Weise viele Mängel, die leider schon lange offensichtlich waren.  

Was hat das Kultusministerium bisher erreicht? 

Das Schulportal ist noch lange nicht für alle Schulen nutzbar. 
Vom Digitalpakt ist in den Schulen bisher nichts angekommen. 
Für die dienstliche Emailadresse ab 2021 braucht man ein zweites (natürlich privates) Gerät für die Authentifizierung. 
Laptops für benachteiligte Schüler? Fast nichts, außer durch Firmenspenden. Internetanschlüsse? W-Lan usw.? 
Jahrelanges Nichtstun rächt sich jetzt in der Pandemie.


Was muss sofort getan werden? 
Luftfilter in die Schulen, Klassenteilungen mit Wechselunterricht, digitale Ausstattung von Schulen, Schülern und Lehrkräften sowie der Abbau obiger Mängel sind das Mindeste! 

Bitte setzen Sie sich dafür ein!  

Mit freundlichen Grüßen  

Sieglinde Peter-Möller 
Elke Mitze 
Uta Opper-Fiedler 
Jens Kühl 
(Vorstand des GEW-Kreisverbandes Frankenberg) 

Nachrichtlich an die Presse 
und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer 

Aktuelle Informationen

7. Ad-hoc-Stellungnahme zur Coronavirus-Pandemie Herausgegeben von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordert einen harten Lockdown.

Drosten am 24. November: Christian Drosten heute im Podcast: „Wenn wir nichts machen dann verbreitet sich das in den Schulen explosionsartig. Das ist inzwischen wissenschaftlich klar.“

Schluss mit der schlechteren Bezahlung von Grundschul- und Sek-I-Lehrkräften

An das

Hessische Kultusministerium
Kultusminister Prof. Dr.Lorz
Luisenplatz 1065185 Wiesbaden

Guten Tag Herr Lorz,

wir wenden uns heute an Sie, weil der 13. November auch in diesem Jahr das Missverhältnis zwischen Ihren schriftlichen und mündlichen Äußerungen über die Wichtigkeit der Arbeit an Grundschulen symbolisiert:

▪ Sie betonen, wie wichtig und hochprofessionell die Arbeit an den hessischen Grundschulen sei.

▪ Sie verweisen auf „…die Bedeutung grundlegender Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen“ (Festrede zum 100-jährigenGrundschuljubiläum) und betonen, dass Grundschullehrkräfte versierte Spezialisten sind.

▪ Sie wissen um die immer vielfältigeren Anforderungen an die Grundschulen wie Inklusion, Integration oder Ausbau von Ganztagsangeboten.

▪ Die professionelle Arbeit an Grundschulen ist Ihnen sogar so wichtig, dass die Grundschulen noch 14 Tage vor den Sommerferien als einzige Schulform für 14 Tage vollständig geöffnet werden mussten, weil Sie zu Recht befürchteten, dass ein Lernen auf Distanz (von „Unterricht“ oder „Homeschooling“ sollte man unter den gegebenen Voraussetzungen hierbei zu keinem Zeitpunkt sprechen!) für die Kinder gravierende Schäden hinterließe.

Die Arbeit, die wir täglich in den immer heterogeneren Gruppen leisten, entscheidet für jedes Kind über den lebenslang bedeutsamen Beginn der individuellen Bildungskarriere.

Wir leisten einen Großteil der Inklusion und der sprachlichen sowie kulturellen Integration unter personell völlig unzureichenden Bedingungen. Wir übernehmen immer stärker die Erziehungsarbeit der „Erziehungsberechtigten“, die sich leider immer weniger als „Erziehungspflichtige“ fühlen.

Viele kleine Systeme, die es so auch nur in unserer Schulform gibt, müssen ohne die Ressourcen der großen Systeme mit nur wenigen Kolleg*innen eine gleichermaßen große Anzahl an Aufgaben, Beauftragungen und Verantwortlichkeiten übernehmen.

Das alles machen wir seit Jahren, den Kindern und dem beruflichen Ethos verpflichtet, bis weit über die Belastungsgrenzen hinaus, wie Sie den zahlreichen Überlastungsanzeigen und Brandbriefen von Kolleg*innen und Schulleiter*innen entnehmenkönnen.

Die höchste Unterrichtsverpflichtung und die schlechteste Besoldung aller Lehrkräfte sind dafür Ihre Anerkennung.

Deshalb schreiben wir Ihnen heute, weil wir im Vergleich zu allen anderen Lehrkräften, rechnerisch jedes Jahr ab dem 13. November bis zum Ende des Jahres ohne Vergütung weiterarbeiten müssen.

Herr Lorz, es reicht! Das ist keine Wertschätzung unserer Arbeit!

Wir fordern: 
Jetzt A 13 für professionelle Grundschularbeit!

In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Katja Groh Christiane Stock
(Vorsitzende der Bezirksfachgruppe Grundschulen, Bezirksverband Nordhessen

Quelle: https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/ja13-gew-startet-aktionstage-fuer-bessere-lehrkraefte-bezahlung/

Weitere Informationen:

GEW startet Aktionstage „JA13“

Offener Brief an den Landkreis Waldeck-Frankenberg und den Schwalm-Eder-Kreis

G E W–Fraktion im

GESAMTPERSONALRAT DER 
LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM
STAATLICHEN SCHULAMT FÜR DEN
SCHWALM-EDER-KREIS UND DEN
LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG IN FRITZLAR
AM HOSPITAL 9
34560 FRITZLAR

Fritzlar, 1. Oktober 2020

Offener Brief an den Landkreis Waldeck-Frankenberg und den Schwalm-Eder-Kreis

Die Corona-Pandemie und die Situation in den Schulen der Landkreise machen Luftfilter dringend notwendig.

Sehr geehrter Herr Kubat, sehr geehrter Herr Becker,

seit März hat die Pandemie große Auswirkungen auf die Schulen. Uns ist bewusst, dass die Situation sehr komplex ist. Einerseits sollen Schüler und Schülerinnen in der Schule unterrichtet werden, andererseits ist die Gefahr, dass sich Schüler und Schülerinnen und natürlich auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in den Unterrichtsräumen mit dem Coronavirus infizieren, sehr groß. Schulschließungen wie vor den Sommerferien sollten die Ausnahme bleiben. 

Wie kann ein geregelter Unterrichtsbetrieb angesichts steigender Fallzahlen auch mit dem Beginn der kalten Jahreszeit realisiert werden?

Die Wissenschaft sagt, dass die Aerosolbelastung durch Viren in geschlossenen Räumen nach kurzer Zeit so stark ist, dass Klassenräume alle 10 bis 20 Minuten gelüftet werden müssen. Dies ist im Winter kaum möglich. Auch gibt es immer noch Räume, in denen sich die Fenster nur ungenügend öffnen lassen, sodass eine Stoßlüftung nicht möglich ist.

Der Mindestabstand ist in den meisten Klassenräumen nicht einzuhalten. Masken im Unterricht werden kontrovers betrachtet. Damit entfallen zwei der drei AHA-Regeln und auch die hygienischen Bedingungen sind an vielen Schulen ausbaufähig.

Eine Lösung ist es, Luftfilter in den Klassenräumen aufzustellen, die die Viren herausfiltern. Als Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Gesamtpersonalrat fordern wir, dass der Schulträger alle Räume in den Schulen mit Luftfiltern ausstattet, damit es in den Regionen nicht zu einer zweiten Welle kommt.

Keiner will, dass die Schulen wieder geschlossen werden. Keiner will, dass die Schüler und Schülerinnen die Viren in die Familien tragen. Keiner will, dass die Berufsschüler und -schülerinnen die Viren in die Betriebe tragen. Keiner will, dass sich jemand in der Schule mit dem Virus infiziert. Niemand will einen zweiten Lockdown!

Herr Kubat, Herr Becker, bitte handeln Sie als Schulträger verantwortungsvoll und leiten Sie das Notwendige in die Wege. Bei der Schülerbeförderung geht es ja hoffentlich schon bald in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens K ü h l

Weitere Informationen

„Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit 10 Millionen Euro zur Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten. Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften, weil bspw. Fenster nicht geöffnet werden können“, erklärte Hessens Kultusminister Lorz nach der Sitzung des Corona-Kabinetts. Dabei sei das Offenhalten der Bildungseinrichtungen eine „zentrale Priorität unseres Handelns.“ link , hessen.de, 19. Oktober 2020

Diskussion ums Schule-Lüften hessenschau.de, 19. Oktober 2020

Studien empfehlen Luftreiniger für Schulen SWR vom 7. Oktober 2020

Luftfilter im Klassenraum senken Virenlast um bis zu 90 Prozent hessenschau.de vom 15. Oktober 2020

GEW: GEW, VBE und BER zum Treffen von KMK und Wissenschaftlern zum „Lüften in Schulräumen“

Was Luftfilter gegen das Virus ausrichten können, Süddeutsche Zeitung, 20. September 2020

Aerosolforscher: “Wir müssen ein ganz anderes Lüftungsverhalten entwickeln”, RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), 28. September 2020

Newsletter des GPRLL SEWF – September 2020 No. 1

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach einem sicher recht anstrengenden Start in das neue Schuljahr möchten wir Ihnen in diesem ersten Newsletter des GPRLL im Schuljahr 2020/21 Informationen und Einschätzungen zu folgenden Themen geben:

1.        Personalratswahlen am 04. und 05. Mai 2021 

2.        Achtung bei Reisen in den Herbstferien: Reisen in bei Reiseantritt schon ausgewiesene Risikogebiete können dienstrechtliche Folgen haben!

3.       Digitale Medien – eine generelle Einschätzung des GPRLL

4.       Videokonferenzsysteme – v.a. Livestreams aus dem Unterricht

5.        Mehrarbeit durch Distanzunterricht

6.       Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht, unzulässige Mehrarbeit etc. – ohne Klagen direkt Betroffener geht es nicht!

7.       Dienstliche E-Mail-Adressen

8.       Sabbatjahr auch für Sozialpädagog*innen und UBUS-Kräfte möglich

1. ) Personalratswahlen am 04. und 05. Mai 2021

Aufgrund der Pandemielage sind die Personalratswahlen, die im Mai diesen Jahres hätten stattfinden sollen, verschoben worden, was nicht wenige Personalräte vor Probleme stellte und stellt. Die Personalratswahlen werden aller Voraussicht nach nun am 04./05. Mai 2021 stattfinden. Bis dahin bleiben die bestehenden Personalräte im Amt. Nun sind die Schulpersonalräte wieder aufgefordert, örtliche Wahlvorstände zu benennen. Der GPRLL empfiehlt dringend  –  soweit möglich  –  die Wahlvorstände des letzten Jahres wieder einzusetzen, da diese sich bereits eingearbeitet haben, mit dem Vorgehen vertraut sind und wesentliche Schriftstücke bereits erstellt haben. Nach den Herbstferien wird der Gesamtwahlvorstand mit weiteren Informationen auf die Schulpersonalräte zukommen.

2.) Achtung bei Reisen in den Herbstferien: Reisen in bei Reiseantritt schon ausgewiesene Risikogebiete können dienstrechtliche Folgen haben!

Der Schulamtsleiter erinnerte anlässlich der nahenden Herbstferien in der letzten GPRLL-Sitzung an das Schreiben „Weitere Regelungen des Dienstbetriebs für die öffentlichen Schulen des Landes Hessen“, das mit dem Hygieneplan 3.0 versandt wurde und in Punkt 5. bis heute Gültigkeit besitzt. 

Hierin heißt es:

„[…] Von den Beschäftigten des Landes Hessen wird erwartet, dass sie keine Reisen in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unternehmen, wenn die Bundesregierung die Reise als riskant eingestuft hat und diese nicht dringend erforderlich ist. Beschäftigte, die aus einem solchen Risikostaat nach Deutschland zurückkehren, haben ihre Personalverwaltung(*) unaufgefordert telefonisch über ihre Rückkehr aus diesem Staat zu informieren.

Beamtinnen oder Beamte, die privat mindestens 48 Stunden in einen Risikostaat reisen, obwohl ihnen aufgrund der §§ 1 und 2 der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (in der jeweils gültigen Fassung) bei Einreise bewusst sein musste, dass sie sich nach Rückkehr grundsätzlich 14 Tage in eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne begeben müssen, verstoßen gegen beamtenrechtliche Pflichten, wenn es ihnen von vorneherein nicht möglich ist, nach Rückkehr ihrer Pflicht zu vollem beruflichen Einsatz nachzukommen, indem sie an dem ihnen zugewiesenen Arbeitsplatz während der für sie festgelegten Arbeitszeit anwesend sind, so dass ein solches Verhalten disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben. […]“

*Lehrkräfte haben die Schulleiterin/den Schulleiter der Stammschule unaufgefordert telefonisch über ihre Rückkehr aus den oben bezeichneten Staaten/Gebieten zu informieren.

Dies bedeutet, dass eine Lehrkraft ggfs. mit disziplinar- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, wenn sie z. B. in den Schulferien in ein Risikogebiet reist, sich deshalb nach Rückkehr in eine zweiwöchige Quarantäne begeben muss und die Tätigkeit in der Schule im Rahmen der Dienstpflichten nicht aufnehmen kann.

Dies kann aus Sicht des GPRLL natürlich nur dann gelten, wenn man wissentlich in ein vorab ausgewiesenes Gebiet fährt und nicht, wenn man sich bereits irgendwo befindet und dieses Gebiet erst während dieses Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt wird. 

3.) Digitale Medien – eine generelle Einschätzung des GPRLL

Der verstärkte Einsatz digitaler Medien im Unterricht und Lehrerberuf wirft viele Fragen auf und birgt durchaus auch Gefahren. So ist das Datenschutzproblem beispielsweise bei Videokonferenzen nach wie vor akut, eine Sicherheit ist hier nicht gewährleistet.

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob eine Nutzung derzeit überhaupt notwendig ist. Produkte wie „Teams“ oder „Zoom“ etc. sind kommerzielle Produkte, die nicht durch das Land Hessen zertifiziert sind, wie es beispielsweise bei Schulbüchern der Fall ist. Sie sind daher grundsätzlich kritisch zu betrachten, da jeder einzelne Kollege dafür sorgen muss, dass die notwendigen bzw. aktuellen Sicherheitsstandards eingehalten werden. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass keine Kontrolle durch die Schulleitung erfolgt.

Unabhängig davon ist eine ordentliche Durchführung einer Konferenz nicht machbar, beispielsweise sind geheime Abstimmungen nicht möglich, eine Vertraulichkeit kann nicht geschaffen werden. Bei Videokonferenzen als auch Lernplattformen muss das Ziel sein, dass der Arbeitgeber eine Lösung zur Verfügung stellt, die für die Kolleginnen und Kollegen kostenlos ist und keinen nennenswerten Admin-Aufwand bedeutet. Beispielsweise müsste das Schulportal schnellstmöglich für alle Schulen nutzbar sein.

4.) Videokonferenzsysteme – v.a. Livestreams aus dem Unterricht

Derzeit ist vor allem der Erlass „Einsatz digitaler Medien im Schulalltag“ in der Diskussion, v.a. hinsichtlich der Möglichkeit, Unterricht per Videostream zu übertragen, um Schüler*innen in Quarantäne oder Schüler*innen, die zur Corona-Risikogruppe gehören, am Unterrichtsgeschehen teilhaben zu lassen.

Dazu ist grundsätzlich festzuhalten: „Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Form des Distanzunterrichts besteht nicht.“ (S. 1; s.a. S. 5) Überhaupt ist der Erlass unserer Ansicht nach so zu lesen, dass bezüglich der Möglichkeit, Unterricht per Videostream zu übertragen, zunächst einmal Zurückhaltung zu üben ist: „Der konkrete Einsatz ist im Rahmen der Umsetzung des Distanzunterrichts auf das Notwendige zu beschränken und mit den weiteren digitalen und analogen Werkzeugen zu verknüpfen.“ (S. 2) Allerdings besagt der Erlass auch, dass die Zustimmung der Lehrkraft zur Nutzung von Video-Streaming nicht notwendig ist: „Für die Teilnahme von Lehrkräften an den Echtzeit-Videokonferenzen zur Übertragung des Präsenzunterrichts … bedarf es keiner Einwilligung durch die einzelne Lehrkraft.“ (S. 3)

Grundsätzlich ist zu dieser Form der Digitalisierung von Unterricht zu sagen, dass die entsprechende Weisung unseres Dienstherrn in erheblicher Weise in unsere pädagogische Freiheit eingreift und den Datenschutz gefährdet. Es steht für den GPRLL außer Frage, dass die Örtlichen Personalräte bei der Einführung von Videokonferenzsystemen (VKS) beteiligt und sogar in der Mitbestimmung sind. Dieses Recht darf nicht umgangen werden. Darüber hinaus stellt auch der Hessische Beauftragte für Datenschutz klar, dass die Bedingung bei der momentanen Duldung von VKS ist, dass „jede Schule im konkreten Einzelfall vorab die Erforderlichkeit der Nutzung eines VKS prüft.“ Diese Erforderlichkeit ist nur dann gegeben, wenn nachweislich überhaupt keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, was in der Realität nirgendwo der Fall sein dürfte. 

Weiterführende Hinweise zum Thema finden Sie auch auf den Homepages der Gewerkschaften und Verbände:

www.gew-hessen.de

www.hphv.de

www.vbe-hessen.de

5.) Mehrarbeit durch Distanzunterricht

Die Schulen sind verpflichtet, Schüler*innen, welche aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder aufgrund einer angeordneten Quarantäne nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, dennoch auf Distanz zu unterrichten, in welcher Form auch immer. Dem GPRLL liegen Anfragen von Lehrkräften vor, die diese Aufgabe zusätzlich zu ihrem Präsenzunterricht (in voller Stundenzahl nach PflStdVO) leisten müssen, was zu einer erheblichen Mehrarbeit führt, die unserer Meinung nach keineswegs einfach aus den üblichen Dienstpflichten einer Lehrkraft abgeleitet werden kann. 

Wir empfehlen betroffenen Lehrkräften: 

a.)     sich die Verpflichtung zum Distanzunterricht durch die Schulleitung schriftlich anweisen zu lassen;

b.)    die für den Distanzunterricht aufgewandten Zeiten und Tätigkeiten genau zu notieren und

c.)     entsprechende Anträge auf Ausgleich dieser Mehrarbeit bei der Schulleitung zu stellen.

Darüber hinaus unterliegt eine solche Anweisung zum Distanzunterricht u.E. der Mitbestimmung des ÖPR gemäß §74 (1), Abs. 2 HPVG – Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung. Der ÖPR sollte sich dementsprechend von der Schulleitung vorlegen lassen, wem alles die Verpflichtung zum Distanzunterricht angewiesen wurde, dabei klären, welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt und, wenn letztere nicht gewährt werden, die Zustimmung zu verweigern.

6.) Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht, unzulässige Mehrarbeit etc. – ohne Klagen direkt Betroffener geht es nicht!

Nach wie vor gilt eine gesetzlich festgestellte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wobei die dadurch herbeigeführten Änderungen v.a. des Infektionsschutzgesetzes teils befristet, teils aber auch unbefristet gelten. Inwiefern dies in Abwägung der Verhältnismäßigkeit nach wie vor berechtigt ist, steht dem GPRLL zu bewerten natürlich nicht an – nichtsdestoweniger ist jedoch beleghaft festzustellen, dass im Zuge der vielfältigen Unklarheiten und neuen Erfordernisse, begründet mit der Dynamik der Ereignisse, vielfältige Rechte unter Druck geraten sind, wenn nicht sogar gänzlich umgangen oder ausgehebelt wurden.

So bemerken wir aus Personalrats-Sicht, dass Beteiligungs- bis hin zu Mitbestimmungsrechte vor allem auf Ebene des HPRLL nicht mehr im vollen Umfang Gültigkeit zu haben scheinen, was so nicht akzeptiert werden kann.

Ebenso sind manche neuen Begebenheiten an den Schulen unserer Ansicht nach rechtlich zumindest fragwürdig wie z.B. die o.g. entstehende Mehrarbeit durch Distanzunterricht, die unserer Meinung nach rechtlich nicht eindeutig abgedeckt ist. Noch deutlicher wird dies bei der Nutzung von Videostreams aus dem Unterricht, bei der einzig die Lehrkraft – auch gegen ihren erklärten Willen – gefilmt werden könnte, was das allgemeine Persönlichkeitsrecht (hier: Bildnisrecht) eindeutig verletzt.

Sowohl die Personalräte als auch die Gewerkschaften und Verbände versuchen bei all diesen und anderen Missständen, Abhilfe zu schaffen, doch oftmals haben diese dabei über verschiedene Protestformen hinaus wenig bis keine Möglichkeiten, da Sammelklagen für eine Vielzahl Betroffener ohne Weiteres nicht möglich sind. 

Es braucht daher immer wieder konkrete Einzelfälle, in denen Betroffene bereit sind, Gerichtsverfahren anzustreben, die dann als Präzedenzfälle auch zu einer allgemeinen Klärung führen können. Dies ist im Rechtsstaat ein normales Verfahren, vor dem niemand zurückscheuen sollte, der sich in seinen Rechten beschnitten sieht. V.a. Mitglieder von Gewerkschaften und Verbänden können dies auch ganz gelassen tun, denn gerade bei Fällen, die von allgemeinem Interesse sind, sind die Rechtsabteilungen der Gewerkschaften und Verbände mit großem Eifer (und ohne Kosten für die Klagenden) dabei, solche Verfahren zu führen. Deshalb an dieser Stelle der vielleicht etwas ungewöhnliche Aufruf: Kolleginnen und Kollegen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, Anordnungen etc. haben, sollen keine Bedenken haben, zu prüfen (gerne mit Hilfe des GPRLL), ob eine Klage nicht erfolgversprechend sein könnte.

7.) Dienstliche E-Mailadressen – Wie damit umgehen?

Zu Beginn des Schuljahres erhielten alle Kolleginnen und Kollegen im Schuldienst Anschreiben mit den Zugangsdaten und Informationen zu den sogenannten neuen dienstlichen E-Mailadressen. Die Verbände hatten seit vielen Jahren dienstliche E-Mailadressen für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte gefordert. Daher ist diese Entwicklung aus unserer Sichtgrundsätzlich erst einmal begrüßenswert. Leider lässt die Art und Weise der Einführung durch das HKM wieder einmal viele Fragen offen und bietet Anlass zur Kritik

Der Begleiterlass zu den dienstlichen E-Mailadressen war im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) seit Dezember letzten Jahres intensiv erörtert worden, wobei immer wieder betont wurde, dass deren Einführung und Verwendung freiwillig bleiben müsse, solange der Dienstherr dafür nicht auch an jeder Schule bzw. für jeden Mitarbeiter dienstliche Endgeräte in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

Im Zuge der einsetzenden Corona-Pandemie-Lage versuchte das HKM jedoch, mit Hilfe der Vorläufigkeitsregelung des HPVG die verpflichtende Nutzung dienstlicher E-Mails einzuführen, bevor die Erörterung darüber überhaupt abgeschlossen war, ruderte aber nach scharfer Kritik wieder zurück. Im Laufe der Erörterungen konnten dann zwar einige Verbesserungen am Erlass erzielt werden (wie z.B. die Zusage der Einrichtung von Funktionspostfächern für Gremien wie Personalräten oder Schwerbehindertenvertretungen); bei den dienstlichen Endgeräten hingegen gab es aber bis zuletzt keine Bewegung auf Seiten des HKM.

Dies führte dazu, dass der HPRLL die sogenannte E-Mail-Richtlinie am Ende ablehnen musste, weil sie die verbindliche Nutzung der dienstlichen E-Mailadressen ohne Zusicherung der dafür unbedingt erforderlichen Hardware vorsieht. Die im Juni einberufene Einigungsstelle mit einem vom HKM bestellten Vorsitzenden teilte dann sogar die Position des HPRLL und beschloss ebenfalls,dass ohne die Schaffung der dazu notwendigen dienstlichen Hardware-Voraussetzungen an allen hessischen Schulen die Nutzung dienstlicher E-Mailadressen nicht verbindlich eingeführt werden darf. Unter dem Druck der Landesregierung, die sich die dienstlichen E-Mails auch für den Schulbereich bereits auf die Fahne geschrieben hatte, setzte sich der Kultusminister dann über den Beschluss der Einigungsstelle hinweg und verkündete noch vor den Sommerferien die Einführung der E-Mail-Konten in einer Pressemitteilung, bevor der Hauptpersonalrat darüber überhaupt in Kenntnis gesetzt worden war. 

Immerhin machte der Kultusminister in seinem Schreiben vom Juli dem HPRLL das von diesem geforderte Zugeständnis, die Nutzung der dienstlichen E-Mails für einen Übergangszeitraum bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 20/21 freiwillig zu belassen, um sich zwischenzeitlich ein Bild von der Hardware-Situation an den hessischen Schulen zu verschaffen und ggf. auch hier nachzusteuern. Nach Auffassung der Verbände wäre dies auch eine rechtlich notwendige Voraussetzung für die verpflichtende Nutzung dienstlicher E-Mails. 

Ganz konkret erreichten uns erste Rückmeldungen aus den Kollegien, die sich insbesondere über die geforderte Zwei-Faktoren-Authentifizierung für die Nutzung dienstlicher E-Mails mokierten, die laut Informationsschreiben des HKM für das Anmeldungsprozedere sogar zwei private Endgeräte voraussetzt. Dieses Verfahren mag datenschutztechnisch das sicherere Verfahren darstellen, in den Erörterungen mit dem HPRLL wurde aber von der Dienststelle zugesagt, dass dieses mit Hilfe der Installation eines entsprechenden Tools auch mit nur einem Endgerät möglich sein soll, was die private Endgeräte-Hürde zumindest ein wenig absenkt. Diesbezüglich werden erneute Gespräche mit dem HKM folgen und die bereits zugesagte Vereinfachung des Anmeldeprozederes eingefordert werden müssen. Über die praktische Handhabung der neu eingeführten Mailkonten erreichten uns auch bereits überaus kritische Stimmen. Hier sollte auf eine zeitnahe Evaluation und mögliche Verbesserungen in der Handhabbarkeit gedrängt werden. Der HPRLL wird sich hier weiter engagieren!

„Echte“ Dienstgeräte müssen qualitativ hochwertig und sicher sein und ständig aktualisiert werden. Sicherheit sowie ein funktionierender Support müssen obligatorisch sein. Nur die Anschaffung reicht nicht aus, um eine professionelle Nutzung sicherzustellen. Dienstgeräte sind nach unserer Auffassung zwingende Voraussetzung, um überhaupt über pädagogische Konzepte und den verpflichtenden Einsatz von Tools zu sprechen. Ohne diese Grundlage sollte auf das Prinzip der Freiwilligkeit gesetzt werden.

Daher empfiehlt der GPRLL:                                                                                                                                                                                                                                                                

1) Warten Sie mit der Aktivierung und Nutzung des Mailkontos bis zum 1. Februar 2021.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

2) Es gibt keine Verpflichtung zur Nutzung privater Endgeräte                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

3) Besprechen Sie die Situation um die fehlende Ausstattung mit digitalen Endgeräten an Ihrer Schule bzw. mit Ihrem Schulleiter*in.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

4) Zeigen Sie Ihrem Dienstherrn die fehlende Ausstattung an und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

5) Fordern Sie von Seiten des Schulträgers oder des HKM eine ausreichende Ausstattung für sich persönlich bzw. der Schule, d.h. digitale Arbeitsplätze in Schule und privat!

Nachtrag: Die Verlautbarungen des Schulgipfels am 22. September lassen ja auf Besseres hoffen …

8.) Sabbatjahr auch für Sozialpädagog*innen und UBUS-Kräfte möglich

Aus gegebenem Anlass fragte der GPRLL Darmstadt-Dieburg beim HKM nach, wer alles auch die Möglichkeit hat, ein Sabbatjahr zu beantragen, und erhielt folgenden Antwort:

Auch tarifbeschäftigte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen können ein Sabbatjahr unter Anwendung des § 11 Abs. 2 TV-H beantragen. Dies gilt dementsprechend auch für die UBUS-Kräfte. Bei der Prüfung des Antrags sind die Vorgaben der Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sowie das zugehörige Merkblatt „Hinweise zum Freijahr nach der Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“ analog zu beachten.

Freundliche kollegiale Grüße, 

für den GPRLL SEWF i.A.

Bodo Hofmann-Thomschewski 

– Vorsitzender GPRLL SEWF-